Stellungnahme der CDU-Fraktion zum GuI-Park Barme

10.11.2017

Unser Fraktionsvorsitzender Adrian Mohr hat bei der wichtigen Sitzung des Gemeindeausschusses für Bau, Planung und Umwelt (BPU) am Donnerstag in Dörverden zum Themenkomplex „Gewerbe- und Industriepark (GuI) Barme" grundlegend und umfassend Stellung genommen. Gerne veröffentlichen wir hier transparent den Text der Stellungnahme der CDU:

### Seit mehr als 10 Jahren befassen wir uns im Rat mit der gewerblich- industriellen Nachnutzung der früheren Niedersachsenkaserne in Barme. Rund die Hälfte des früheren Kasernengeländes wurde von der Gemeinde Dörverden erworben, rund die Hälfte von der angesehenen und in der Region verwurzelten Gleisbaufirma Wiebe. 81 aufstehende Gebäude wurden vor Eigentumsübertragung entfernt und Altlasten beseitigt.

### Zusammen mit der VWE und dem Landkreis Verden hat die Gemeinde eine Gesellschaft gegründet, um einen Gleisanschluss des Areals bauen zu können. Rund 6 Mio. Euro öffentliche Mittel sind bereits in das Projekt geflossen. Das Stammgleis nebst Schleife liegt und wird von mehreren zahlenden Nutzern genutzt, hauptsächlich natürlich von der ansässigen Wiebe-Gruppe.

Wir wollen und wir müssen nun endlich die nächsten Schritte machen. Darauf warten die Menschen in unserer Gemeinde, auch in Barme. Wir standen von Anfang an für dieses Projekt, das stets von breiten Mehrheiten im Rat getragen wurde. Deshalb begrüßen wir die öffentlichen Beratungen der 39. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des gemeindlichen Bebauungsplanes für den GuI-Park Barme.

### Die Bewertung der Abwägungsentscheidungen in den Verwaltungsvorlagen zu den Anregungen und Einwendungen zur 39. Änderung des FNP sowie zur Aufstellung des B-Planes Nr. 70 sind für uns ehrenamtliche Ratsmitglieder anspruchsvoll. Wir sind uns der Bedeutung und der Tragweite unserer Entscheidungen bewusst! Dafür ist es wichtig, auf umfassende, schlüssige, belastbare und zukunftstragende Beratungsvorlagen bauen zu können. An dieser Stelle möchte ich der Verwaltung und den beteiligten Planern ein Lob aussprechen. Beide Drucksachen nebst umfangreicher Anlagen sind von nüchterner Sachlichkeit und sorgsamer Abwägung geprägt – und zwar zu allen Hinweisen und Anregungen!

### Mit keinem gemeindlichen Entwicklungsprojekt hat sich der frei gewählte Gemeinderat der Gemeinde Dörverden und damit auch meine CDU-Fraktion in den letzten 10 Jahren so intensiv befasst, wie mit der gewerblich-industriellen Nachnutzung der früheren Bundeswehrkaserne in Dörverden-Barme. Noch am Montag dieser Woche saßen wir ehrenamtlich nochmals gut zwei Stunden in der Pfeffermühle zusammen, um beide Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Drucksachen zu besprechen und zu diskutieren. Dabei sind es, wie von Herrn Planer Funke und von Herrn Bgm. von Seggern angesprochen im Wesentlichen drei Themenfelder, die herausragend relevant sind:


Fragen des Lärmschutzes

Die Verkehrserschließung nebst Verkehrsanschluss des GuI-Parks

Fragen der Umweltauswirkungen sowie von Ausgleichsmaßnahmen

### Wir haben uns als Ratsfraktion mit allen Hinweisen und Anregungen befasst. Viele Hinweise haben in beiden gemeindlichen Planverfahren Berücksichtigung gefunden. Durch diese konkreten Hinweise konnte die Planung verbessert werden. Deshalb gilt unser Dank allen privaten, gewerblichen und auch öffentlichen Einsendern von Hinweisen zu den beiden Planverfahren.

Durch die Rückverlegung des Lärmschutzwalls mit davorliegender Bepflanzung zur B215 sowie durch das neue Schallgutachten vom 7. August 2017, das den aktuellen Planungsstand aufgreift, ist dem wichtigen Anliegen „Lärmschutz“ nochmals große Aufmerksamkeit gewidmet worden. Schon bei früheren Planungsschritten haben wir ja Verbesserungen der Pläne zu Gunsten der schützenwerten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner in Barme eingeplant, beispielsweise den ausgedehnten Ausweis von Gewerbeflächen in den ortszugewandten Bereichen des Plangebietes – und dann erst dahinter die Industrieflächen. Die detaillierten Abwägungsergebnisse zu den Schall-Immissionen in den DS 10/100 und /101 sind schlüssig und zustimmungsfähig.

### Die verkehrliche Anbindung des GuI-Parks an das überörtliche Straßennetz ist ein weiterer wichtiger Punkt. Wir sind für eine dauerhaft nutzungskonfliktfreie, sichere, möglichst direkte Anbindung – Eine gute Lösung für Jahrzehnte! Zudem ist das Wolfcenter Barme laut RROP des Landkreises Verden inzwischen als „regional bedeutsamer Erholungsstandort“ eingestuft. Das ist abwägungs-relevant. Wir wollen kein Entweder / Oder! Wir wollen BEIDES ermöglichen: Eine weitere Entwicklung des Wildtiergeheges, aber natürlich auch und gerade eine gute Erschließung und zügige Entwicklung des GuI-Parks in Barme. Dafür ist ein bundesstraßennaher und nutzungskonfliktfreier Anschluss – also eine Trennung der Verkehre des Wildtiergeheges und des GuI-Parks – sehr sinnvoll, am besten selbstverständlich mit verkehrlicher Erschließung der Gewerbeflächen zuerst, um Kundenfrequenzen bei der Straßen-Erschließung logisch zu berücksichtigen. Eine Erschließung quasi „von hinten“ zuerst durch das Industriegebiet wäre objektiv schlechter.

### Mit ruhigem und nüchternem Blick kann man nach Ansicht meiner Fraktion schlussendlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass die vorliegende Lösung die bestmögliche ist – und zwar für ALLE Beteiligten! Noch besser wäre nur eine direkte Anbindung an die B215, welche aber ohne Restzweifel von der zuständigen Straßenbaubehörde klar ausgeschlossen wurde.

Gäbe es noch andere Möglichkeiten? Ja, natürlich! Man kann im Zuge der Abwägung auch zu dem Schluss kommen, eine andere Verkehrsanbindung sei besser. Wir können uns der Begründung der Verwaltung und der Fachplaner anschließen. Aber es gibt auch Argumente für eine andere Anbindung. Da ist eine gute Abwägung erforderlich – und am Ende eine demokratisch legitimierte und juristisch haltbare Entscheidung des Gemeinderates. Das ist unser Auftrag!

### Die Stellungnahme in den Drucksachen zur Änderung des FNP und zum B-Plan Nr. 70 nimmt alle Hinweise auf und wägt sachlich ab. Man muss das Ergebnis nicht gut finden. Man kann es begründet ablehnen! Fundamentalkritik an der Angemessenheit des im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben durchgeführten Verfahrens und an den Abwägungsentscheidungen halten wir dagegen für unangebracht.

Heute stellt sich die Sache für uns einfacher dar, als zunächst befürchtet.

### Auch zu den Fragen des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie zum dafür erforderlichen Ausgleich wird in den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der DS 10/100 und 10/101 umfassend Stellung genommen. Kein Hinweis ist gänzlich unbeachtet geblieben, wenn natürlich auch nicht jeder Hinweis im Sinne des Einwenders umgesetzt werden kann!

### Eine nochmalige grundlegende Planungsänderung, z. B. hinsichtlich der Straßenanbindung und Erschließung des GuI-Parks wäre meiner Ansicht nach nicht mehr vermittelbar. Noch zu Zeiten von Bürgermeisterin Karin Meyer haben wir uns auf den Weg gemacht, eine nutzungskonfliktfreie Zuwegung als dauerhafte Erschließung zu finden. Das war 2012 eine gemeinsame Entscheidung von Rat und Verwaltung, begründet und richtig – und das ist heute unter Beachtung des neuen RROP sicher nicht falsch.

Deshalb wird die CDU den Beschlussvorschlägen gem. Drucksachen 100 und 101 geschlossen und aus voller Überzeugung zustimmen!