CDU-Antrag zum Solarpark findet keine Mehrheit

26.04.2013

Der Gemeinderat hatte bei seiner April-Sitzung sowohl im öffentlichen Sitzungsteil als auch im nicht-öffentlichen Sitzungsteil (u. a. Pachtvertragsverhältnis) mehrere Tagesordnungspunkte im Zusammenhang mit der angestrebten Ansiedlung einer Freiflächen-PV-Anlage in Dörverden-Süd.

Die CDU-Fraktion hat hierzu die bisherigen Beratungen sowie aktuelle Aspekte in der Diskussion der letzten Tage aufgegriffen, um einen Antrag im Rat einzubringen, der eine Vertagung aller diesbezüglichen Tagungspunkte wünscht, um den Landkreis als Kommunalaufsicht um „rechtlichen Beistand" zu bitten. Die CDU möchte keine Beschlüsse beantragen, die nicht rechtskonform sind. Für die Klärung, ob eine mögliche Veränderungssperre für Teilflächen des geplanten Solarparks rechtmäßg machbar ist, ist die Einholung fachlichen und juristischen Rates nach Ansicht der CDU sinnvoll gewesen. Leider fand sich im Rat für diesen Antrag keine Mehrheit. Auf mehrfachen Wunsch veröffentlichen wir hier den Antragstext:

Im Rahmen der grundlegenden Überarbeitung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Dörverden hat der Gemeinderat 2004 / 2005 erarbeitet und beschlossen, die Flächennutzungsziele für die zuvor als Vorrangfläche für gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen zwischen der Bahnstrecke und der Wohnsiedlung „Bürgermeister-Fiedler-Ring“ in Dörverden künftig für weitere Wohnbebauung (WA) vorzusehen. Ein Aspekt der Planungsänderung war u. a. der erkennbare Nachbarschaftskonflikt zwischen dem Wohngebiet und dem angrenzenden Gewerbegebiet. Nach der erfolgten rechtskräftigen Änderung des F-Plans hat die Gemeinde Dörverden in den folgenden Jahren die Anpassung des Bebauungsplans versäumt. Die CDU-Fraktion bekennt sich zu den Zielen und Planungsaussagen nebst Begründungen der erfolgten Flächennutzungsplanänderung. Vor diesem Hintergrund lehnen wir eine gewerbliche Nutzung der Teilflächen zwischen dem Bgm.-Fiedler-Ring und der Bahntrasse ab. Das Vorhaben widerspricht in diesem Teilbereich den übergeordneten Planungszielen der Gemeinde Dörverden und steht überdies nicht im Einklang mit den Planungs- und Ansiedlungszielen der Gemeinde für das derzeitig im B-Plan ausgewiesene Gewerbegebiet.

Im Rahmen der letzten VA-Sitzung wurden die verbleibenden Steuerungsinstrumente der Gemeinde thematisiert. Wir blicken auf § 14 BauGB sowie auf § 15 BauGB. Da derzeit auf Grundlage des von der investitionswilligen Aktiengesellschaft eingebrachten Bauantrages das Baugenehmigungsverfahren beim Landkreis Verden läuft, gilt es mit Blick auf die unsichere Rechtslage zunächst kurzfristig zu prüfen, ob der Gemeinderat rechtssicher eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB oder ersatz-weise eine Zurückstellung der Baugenehmigung gem. § 15 BauGB beschließen bzw. beantragen kann. Da die Baugenehmigung u. W. noch nicht erteilt ist, nehmen wir es keineswegs als gesicherte Rechts-auffassung an, dass eine Veränderungssperre zum Zwecke der Anpassung des B-Planes an die Festsetzungen und Planungsziele des gültigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörverden als „Verhinderungsplanung“ einzustufen wäre. Die Gemeinde hat vielmehr aus der erfolgreichen und begründeten Änderung des F-Planes eine Vielzahl von schlüssigen Argumenten, die für eine Anpassung des konkreten Bebauungsplanes sprechen.

Dies vorausschickend beantragen wir, die Kommunalaufsicht beim Landkreis Verden einzuschalten, verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob der Gemeinderat Dörverden nach gültiger Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz, eine Veränderungssperre mit dem Ziel der Planänderung für den Bebauungsplan Nr. 13 beschließen kann, ohne dass sich daraus eindeutige Aspekte einer sog. „Verhinderungsplanung“ mit entsprechenden Folgen für die Gemeinde Dörverden gegenüber der Sybac AG ergeben. Für den Zeitraum der Prüfung werden die Entscheidungen des Gemeinderates vertagt. Wir bitten um dahingehenden Ratsbeschluss.